Haus- und Nutzungsordnung

für das Vereinshaus des Turnverein 1860 Petterweil e.V. Zum Sportplatz 1 in Karben-Petterweil

1. Grundregeln
Alle Nutzer der Räume des Turnvereins 1860 Petterweil verpflichten sich, folgende Grundregeln einzuhalten bzw. sicherzustellen:

  • Alle als Notausgang gekennzeichneten Türen und Fenster sind zwingend frei zu halten.
  • Im gesamten Vereinshaus gilt ein generelles Rauchverbot.
  • Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 21 Jahre
  • Nach Ende der Veranstaltung sind alle Fenster zu schließen, die Rollläden zentral zu schließen, die Heizkörper zurückzudrehen, die Lichter zu löschen, beide Außentüren abzuschließen.
  • Der sparsame Umgang mit Wasser und Energie sind Grundregeln.
  • Alle Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln, evtl. Beschädigungen oder defekte Einrichtungen sind unmittelbar nach der Nutzung dem Vermieter zu melden.
  • Der entstandene Müll ist durch die Nutzer nach den jeweils gültigen Bestimmungen der städtischen Müllordnung Karbens ordnungsgemäß auf eigene Kosten zu entsorgen.
  • Das Anbringen von Plakaten, Wandschmuck an Wänden und Decken ist nur insoweit erlaubt, wie keinerlei Beschädigungen des Wandputzes oder der Holzdecken erfolgt. Bilder oder andere Gegenstände des TVP sind an Ihrem Ort zu belassen. Entstandene Beschädigungen werden auf Kosten der Mieter beseitigt.
  • Das Inventar (auch Gläser, Teller und andere Kleingegenstände) ist nach der Benutzung der Räume in sauberem Zustand wieder wie vorgefunden aufzustellen.
  • Geschirrhandtücher sind vom Nutzer selbst mitzubringen, ebenso Spülmittel.
  • Für die Nutzung technischer Einrichtungen (z.B. Spülmaschine) sind die Bedienungsanleitungen zu beachten.

2. Reinigung
Alle gemieteten Räume, Nebenräume (z.B. Toiletten, Flur) sowie ggf. der mitgemietete Innenhof sind nach der Nutzung in sauberem Zustand zurückzugeben. Grobe Verunreinigungen sind sofort zu entfernen. Die Räume sind besenrein zurückzugeben, die Sanitärobjekte zu reinigen. Eine Reinigungspauschale in Höhe von € 100,- wird erhoben und ist mit der Miete zu bezahlen.

Der angrenzende Sportplatz gehört nicht zum Mietobjekt (siehe Punkt 9). Das Außengelände ist pfleglich zu behandeln. Angefallener Müll und Unrat ist umgehend zu entsorgen.

3. Kaution
Der Mieter übergibt dem Vermieter (bei Übergabe des Schlüssels durch den Vermieter) eine Kaution von 200 €. Dieser Betrag wird ohne Abzug bei Rückgabe des Schlüssels wieder an den Mieter übergeben, sofern keine Beschädigungen oder ungenügende Reinigung, gleich welcher Art, erfolgt sind (siehe auch Ziffer 1 + 2). 

4. Haftpflicht
Der Turnverein 1860 Petterweil e.V. wird von jeglicher Haftung für Schäden jeder Art freigestellt, die den Mietern/Nutzern und Gästen aus der Benutzung des Mietgegenstandes und der dazu gehörenden Einrichtungen entstehen. Die Mieter/Nutzer haben selbst für die erforderliche Haftpflichtversicherung zu sorgen. Außerdem haben die Mieter/Nutzer für Schäden, die nicht im Rahmen der Haftpflichtversicherung gedeckt sind und daher nicht bezahlt werden, aufzukommen. 

Die Mieter/Nutzer haften gegenüber dem Turnverein 1860 Petterweil e.V. für alle Schäden, die diesen durch die Nichtbeachtung der vorstehenden Richtlinien entstehen. Vom Mieter/Nutzer verursachte Schäden werden in Rechnung gestellt, die Rechnung ist sofort zu begleichen. 

5. Gema- und andere Gebühren
Es liegt in der Verantwortung der Mieter/Nutzer die Frage anfallender Gema- und/oder andere Gebühren zu klären. Anfallende Gebühren sind vom Mieter/Nutzer zu tragen. 

6. Winterdienst
Der Zugang zum Gebäude liegt im öffentlichen Verkehrsraum. Der Turnverein 1860 Petterweil übernimmt daher keinerlei Haftung für Schäden an Personen und Sachen, die im Bereich des öffentlichen Verkehrsraum erfolgen. Bei Veranstaltungen während der Wintermonate besteht seitens des Turnvereins 1860 Petterweil e.V. keine Streupflicht. Es liegt daher in der Pflicht des Mieters/Nutzers die Wege schnee- und eisfrei zu halten. Der Turnverein 1860 Petterweil e.V. übernimmt keinerlei Haftung für nicht ordnungsgemäß erfolgte Schnee- und Eisbeseitigung und daraus erfolgte Schäden an Personen und Gegenständen. 

7. Anweisungen
Den Anweisungen des Vertreters des Turnverein 1860 Petterweil e.V. ist unbedingt Folge zu leisten. Wer sich den Anordnungen widersetzt oder gegen diese Richtlinien verstößt, wird von der Benutzung der TVP-eigenen Räume mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen. 

8. Lärmbelästigungen
Die vermieteten Räume liegen außerhalb der Bebauung, trotz alledem ist die Lautstärke von Musikanlagen so zu gestalten, dass angrenzende Wohnbebauungen nicht beeinträchtigt werden. 

9. Betreten des Sportplatzes
Der angrenzende Sportplatz gehört nicht zum Mietobjekt. Die Nutzung darf daher nur nach den Bestimmungen der Benutzungsordnung des Magistrats der Stadt Karben erfolgen. Das Betreten des Sportplatzes wird vom TVP ausdrücklich nicht gestattet. 

10. Schwerbehinderte
Sofern bei Veranstaltungen Schwerbehinderte anwesend sein werden, die ggf. die Nutzung der Behindertentoilette in Anspruch nehmen wollen, ist dies vorher anzumelden, damit ein Schlüssel für den Zugang im Gebäude des VfB Petterweil zur Verfügung gestellt wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betreten des Gebäudes des VfB Petterweil ausschließlich zum Zwecke der Nutzung der Behindertentoilette erfolgen darf.

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